Widerrufsrecht.
Kein Widerrufsrecht bei Verträgen mit Unternehmern
Bookoro ist ein Angebot für Kursanbieter und Veranstalter, die den Dienst im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nutzen. Der Vertrag kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zustande (siehe AGB § 1); die Unternehmer-Eigenschaft wird bei der Registrierung und erneut vor dem Abschluss des Pro-Tarifs ausdrücklich bestätigt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht ausschließlich Verbrauchern zu. Für Verträge über Bookoro besteht daher kein Widerrufsrecht, und es wird auch keine Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB erteilt.
Beendigung des Vertrags
An die Stelle des Widerrufs tritt die Kündigung. Der Free-Tarif kann jederzeit durch Löschung des Kontos beendet werden. Das Pro-Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden; im Anschluss steht der Free-Tarif weiter zur Verfügung. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Die Einzelheiten regelt § 8 der AGB.
Buchungen von Workshop-Teilnehmern
Bucht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer über Bookoro einen Workshop, kommt dieser Vertrag nicht mit dem Anbieter von Bookoro zustande, sondern unmittelbar mit dem jeweiligen Kursanbieter. Bookoro stellt dafür lediglich die technische Plattform und die Zahlungsabwicklung über Stripe bereit.
Ob Teilnehmenden ein Widerrufsrecht zusteht und wie darüber zu belehren ist, richtet sich deshalb nach dem Vertragsverhältnis zum jeweiligen Kursanbieter. Dieser ist für seine eigenen Vertragsbedingungen und für die Erfüllung der ihn treffenden Informationspflichten selbst verantwortlich — auch für die Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern, soweit eine solche erforderlich ist. Bei Freizeitveranstaltungen mit einem festen Termin greift für Verbraucher häufig die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; ob sie im Einzelfall einschlägig ist, hat der Kursanbieter zu prüfen.
Stand: August 2026